Fernwartung

AGB

Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Vertragsabschluß / Bestellung

Verträge kommen erst durch die Annahme der Bestellung durch HEYS IT SERVICE zustande. Eine Zugangsbestätigung einer Bestellung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar.

Sollte ein Leistungsmerkmal nicht verfügbar sein, wird der Kunde über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine eventuell bereits übermittelte Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt hat, wird der Vertragstext von uns gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per email zugesandt. Auf Wunsch kann der Kunde die AGB auch am Sitz der HEYS IT Service einsehen. Mit der Annahme des Auftrages und der Zuteilung von Speicherplatz und Logindaten kommt ein Vertrag über die Nutzung der Dienstleistung zustande.

An den zum Betreiben eines virtuellen Servers ggf. benötigten IP-Nummern erwirbt der Kunde keinerlei eigene Rechte; diese IP-Nummern dürfen von HEYS IT Service jederzeit verändert werden.

2. Leistungserbringung

Die Dienstleistungen erbringt HEYS IT Service regelmäßig innerhalb von vierzehn Tagen. In Ausnahmefällen kann eine Lieferzeit bis zu 30 Tagen erfolgen. Sollte die Lieferzeit 30 Tage überschreiten, wird der Kunde benachrichtigt. Tritt der Kunde bei Überschreiten dieser Fristen vom Vertrag zurück, verpflichtet sich HEYS IT Service, eventuell bereits geleistete Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen zurückzuzahlen. Lieferschwierigkeiten aufgrund höherer Gewalt, durch veränderte gesetzliche oder behördliche Genehmigungen oder Gesetze, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe bei HEYS IT Service oder Zulieferbetrieben sind – auch bei fest vereinbarten Lieferterminen – nicht zu vertreten. In diesen Fällen verlängert sich die Lieferfrist stillschweigend um den zur Beseitigung der Probleme benötigten Zeitraum. HEYS IT Service ist ohne vorherige Absprache zu Teillieferungen berechtigt und der Kunde zu deren Abnahme verpflichtet, wenn keine Kündigung durch den Kunden erfolgt ist. Soweit in Leistungspaketen ein eMail- und Telefonsupport enthalten ist, beschränkt sich dieser ausschließlich auf die Wartung des Webspace oder virtuellen Servers. Nimmt der Kunde technische Supportleistungen in Anspruch, die nicht im Support für den Webspace oder virtuellen Server enthalten sind, so werden diese gesondert nach Aufwand berechnet, dessen Höhe dem Kunden vorab mitgeteilt wird, soweit er sich nicht aus einer Preisliste von HEYS IT Service ergibt. Soweit Dienste und Leistungen von HEYS IT Service ohne Berechnung eigener Gebühren erbracht werden, können diese jederzeit – mit Vorankündigung -eingestellt bzw. entgeltpflichtig weiter angeboten werden, sofern sich aus der vertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien nichts anderes ergibt. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

3. Domainnamen

Soweit im Leistungsumfang von HEYS IT Service die Registrierung von Domain Namen enthalten ist, wird HEYS IT Service gegenüber der DENIC Domain Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft eG (für Domains aus dem Top Level: .de), der Firma nic.at Internet Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft m.b.H (für Domains aus dem Top Level: .at), der Nominet UK (für Domains aus dem Top Level: .uk), der ICANN (für .com / .net / .org / .info / .biz u.a. Top Level Domains) und deren Registrar CORE , sowie weiteren Verwaltungsstellen lediglich als Vermittler tätig. HEYS IT Service wird die Anfragen der Kunden entgegennehmen und innerhalb üblicher Bearbeitungszeiten an die jeweilige Registrierungsstelle weiterleiten; dies kann auch durch ein automatisiertes Verfahren geschehen. Eine Prüfung der beantragten Domainnamen durch HEYS IT Service auf Rechtsverletzungen Dritter erfolgt hierbei nicht. Durch Verträge mit den Verwaltungsstellen wird ausschließlich der Kunde berechtigt und verpflichtet. Diesen Verträgen liegen die AGB und Richtlinien der jeweiligen Verwaltungsstellen zugrunde, auf die auf den Homepages www.denic.de, respektive der ICANN Uniform Dispute Resolution Policy , welche zusammen mit der Rules for Uniform Dispute Resolution Policy die Richtlinien der ICANN darstellt und den CORE-Richtlinien , welches als ICANN-Registrar tätig ist, sowie der Nominet Dispute Resolution Policy zugegriffen werden kann. Die Kündigung des Vertragsverhältnisses mit HEYS IT Service läßt das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden unter der jeweiligen Verwaltungsstelle unberührt. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung oder Ablehnung der Zuteilung der bestellten Domainnamen ist seitens HEYS IT Service ausgeschlossen. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Verfügbarkeit und Zuteilung des Domainnamens erst ausgehen, wenn diese durch den jeweiligen NIC bestätigt ist.

4. Zahlung

HEYS IT Service ist berechtigt, den Anschluss bzw. den Zugang des Kunden zu den Dienstleistungen von HEYS IT Service oder / und den Zugriff Dritter auf diese Dienstleistungen ganz oder teilweise zu unterbinden (Sperre), wenn sich der Kunde seit mehr als einem Monat mit der Zahlung eines Betrages in Verzug befindet, der mehr als einem monatlichen Zahlungsbetrag entspricht. Die Sperre wird dem Kunden außer in den Fällen des § 19 Abs. 2 TKV mit einer Frist von zwei Wochen unter gleichzeitiger Mahnung schriftlich angekündigt. Der Kunde bleibt auch nach der Sperre verpflichtet, den monatlichen Basispreis zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt HEYS IT Service vorbehalten.

5. Vertragslaufzeit und Kündigung

Soweit sich aus dem konkreten Angebot nichts anderes ergibt, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um die jeweilige Mindestvertragslaufzeit / erste Vertragslaufzeit, solange er nicht von einer Partei mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird. Ist die erste Vertragslaufzeit länger als ein Jahr, betragen die Verlängerungszeiträume jeweils ein Jahr.

Kündigungen bedürfen der Schriftform, wobei eine Übersendung per Fax zur Wahrung dieser Form genügt. Der Vertrag kann wirksam auch über den gesicherten Kundenservicebereich gekündigt werden, soweit diese Möglichkeit durch HEYS IT Service zur Verfügung gestellt wird.

HEYS IT Service kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn der Kunde sich mit den monatlichen vertraglich vereinbarten Zahlungen in Verzug befindet, und zwar entweder für zwei aufeinanderfolgende Zahlungstermine jeweils mit einem vollen Zahlungsbetrag oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit einem Betrag, der den Zahlungsbetrag für zwei Monate erreicht.

Der Kunde kann vorbehaltlich weiterer gesetzlicher Kündigungsrechte das Vertragsverhältnis fristlos kündigen, wenn HEYS IT Service mit einer Leistung in Verzug ist und der Kunde HEYS IT Service eine angemessene Nachfrist zur Leistungserbringung erfolglos gesetzt hat.

6. Datensicherung, Vertraulichkeit

HEYS IT Service ist nicht für die Datensicherung der auf dem Webspace oder virtuellen Server gespeicherten Dateien verantwortlich. Der Kunde stellt HEYS IT Service von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten gleich welcher Art und auf welchem Weg an HEYS IT Service, Server oder virtuelle Server übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Der Kunde erhält zur Pflege seines Angebotes einen Loginnamen und ein Loginpasswort. Er ist verpflichtet, dieses vertraulich zu behandeln, und haftet für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung des Passwortes resultiert. Dem Kunden ist bekannt, dass aufgrund der Struktur des Internets die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzuhören, dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf. HEYS IT Service haftet nicht für Verletzungen der Vertraulichkeit von e-Mail Nachrichten oder anderweitig übermittelter Informationen.

7. Veröffentlichte Inhalte, Massenmailings, Mailingaktionen via electronic Mail

Für den Inhalt seiner Seiten oder sonstiger Dritten zugänglichen Daten jeder Art ist der Kunde selbst verantwortlich. Der Kunde stellt HEYS IT Service von jeglicher Haftung für den Inhalt von übermittelten Webseiten auf den Webspace oder virtuellen Server frei und sichert zu, dass er den Webspace oder virtuellen Server sowie sonstige zur Verfügung gestellte Leistungen wie Email oder ähnliches nicht zu gesetzeswidrigen Zwecken; insbesondere nicht zur Speicherung oder Verbreitung pornographischen, bedrohenden, verleumderischen oder sonst rechtswidrigen Materials verwenden wird. Er wird mit seinem Angebot keinerlei Marken-, Warenzeichen-, Patent- oder andere Rechte Dritter verletzen.

HEYS IT Service kann den Vertrag ohne vorherige Androhung fristlos kündigen und den Zugriff Dritter auf gespeicherte Daten sofort sperren, falls Inhalte des Kunden gegen geltendes Recht verstoßen, Dritte negativ darstellen oder öffentlichen Anstoß erregen (Pornographie etc.). Es besteht von Seiten von HEYS IT Service keine Prüfungspflicht der Inhalte des Kunden.

Der Kunde ist verpflichtet, ein Impressum und ggf. weitere rechtliche Hinweise gemäß den gesetzlichen Regelungen für jeden zugänglich zu machen, wenn dies für die von ihm Dritten zugänglich gemachten Daten erforderlich ist.

Der Kunde verpflichtet sich, keine Werbe-Rundschreiben über e-Mail Adressen seiner Domain zu initiieren, ohne von den e-Mail Empfängern dazu aufgefordert worden zu sein. HEYS IT Service behält sich das Recht vor, bei Verstoß den Zugriff auf den Webspace, den virtuellen Server oder den Mailserver vorübergehend oder langfristig zu sperren.

Im selben Umfang ist der Kunde ggf. ebenfalls für die entsprechenden Webspace-Accounts seiner Kunden verantwortlich.

8. Eigentumsvorbehalt

HEYS IT Service behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren vor, bis alle Forderungen gegen den Kunden aus dieser Lieferung erfüllt sind. Neben der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist HEYS IT Service berechtigt, die sofortige Herausgabe der Vorbehaltsware unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechts zu verlangen, es sei denn, es handelt sich um rechtskräftig festgestellte oder unbestrittene Gegenansprüche. Dabei hat der Kunde Auskunft über den Verbleib der Ware zu geben und, soweit erforderlich, Einsicht in seine darüber geführten Geschäftsunterlagen zu gewähren.

9. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Gewährleistung und den Gewährleistungsfristen. Unternehmer müssen offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Dienstleistung oder Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware.

Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Absatz 2 dieser Bestimmung).

Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch HEYS IT Service nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

10. Haftung

HEYS IT Service übernimmt keine Garantie dafür, dass der Webspace oder der virtuelle Server für einen bestimmten Dienst oder eine bestimmte Software geeignet oder permanent verfügbar ist. Die Dienstleistung von HEYS IT Service ist die zur Verfügungsstellung des Webspace oder des virtuellen Servers oder der anderen vertraglich vereinbarten Leistungen. Für Störungen innerhalb des Internet oder des von HEYS IT Service genutzten Rechenzentrums wird keine Haftung übernommen. Dem Kunden ist bekannt, dass weitere Webspace-Accounts mit eigener Domain auf dem virtuellen Server (virtueller Host) nur mit Browsern angesprochen werden können, die sich an die aktuellen HTTP-Spezifikationen halten.

Es ist allgemein bekannt, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Computerprogramme (Software) und Datenverarbeitungsanlagen (Hardware) vollkommen fehlerfrei zu entwickeln und zu betreiben und sämtliche Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit dem Medium Internet auszuschließen.

HEYS IT Service haftet für alle vertraglichen und außervertraglichen Ansprüche, die anlässlich des Vertragsverhältnisses entstehen, nur nach folgender Maßgabe:

Für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten von HEYS IT Service beruhen, sowie für Personenschäden haftet LGS nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Soweit der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, haftet HEYS IT Service bei grob fahrlässiger Schädigung durch einfache Mitarbeiter nur für bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbare Schäden; die Haftung ist beschränkt auf die Summe der vertraglichen Entgelte, die der Kunde für den Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt des schädigenden Ereignisses im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses an HEYS IT Service gezahlt hat; die Haftung bei grober Fahrlässigkeit gegenüber Verbrauchern ist nicht beschränkt;

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von HEYS IT Service auf den nach der Art der Dienstleistung oder Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels

11. Datenschutz

Personenbezogene Daten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Kunde eingewilligt hat oder das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), dieTelekommunikations-dienstunternehmen-Datenschutz-verordnung (TDSV), das Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG) oder eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt. Die HEYS IT Service darf personenbezogene Daten des Kunden, die erforderlich sind, um dieses Vertragsverhältnis einschließlich seiner inhaltlichen Ausgestaltung zu begründen oder zu ändern (Bestandsdaten im Sinne der TDSV bzw. des TDDSG), verarbeiten und nutzen. Dies gilt auch, wenn der Kunde eingewilligt hat, zur Werbung, Kundenberatung oder Marktforschung für eigene Zwecke. HEYS IT Service wahrt das Fernmeldegeheimnis im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Für den Umgang mit den übermittelten Daten in Fernmeldeanlagen ausländischer Netzbetreiber gilt das jeweilige nationale Recht.

12. Informationspflichten

Der Kunde ist bei der Registrierung verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich Daten des Kunden ändern, insbesondere Name, Anschrift, eMail-Adresse, Telefonnummer und Bankverbindung, ist der Kunde verpflichtet, uns diese Änderung unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde diese Information oder gibt er von vornherein falsche Daten, insbesondere eine falsche eMail-Adresse an, so können wir, soweit ein Vertrag zustande gekommen ist, vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird schriftlich erklärt. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm angegebene eMail-Adresse ab dem Zeitpunkt der Angabe erreichbar ist, und nicht aufgrund von Weiterleitung, Stilllegung oder Überfüllung des eMail-Kontos ein Empfang von email-Nachrichten ausgeschlossen ist.

13. Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Freiburg. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

14. Rechtswahl

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Einheitlichen UN-Kauf rechts (Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenverkauf v. 11.04.1980) ist ausgeschlossen.

15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

16. fremde AGB

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.